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Landesgartenausstellung Wangen 2024:
Am 24.11.2022 stellen wir der Stabstelle des Landratsamtes Ravensburg bei einem Treffen mit anderen Vereinen und Institutionen den Vorschlag des ART zum Auftritt von Argenbühl auf der Landesgartenausstellung Wangen 2024 vor.
in der GALERIE dieser Homepage.
Aus unseren Arbeitskreisen:
Gedächtnisprotokoll
zum Besuch bei der Firma Fassnacht-Ingenieure
am Do. 14.07.2022 - 16:00 bis 18:30 in Arnach, Bad Wurzach
Teilnehmer Fa. Fassnacht: Teilnehmer ART:
Karl-Josef Fassnacht - Seniorchef Prof. Dr. Klaus Kornwachs (Sprecher)
Julius Fassnacht - Juniorchef Irma Kornwachs
Timo Kohlöffel - Prokurist, Ingenieur Dr. Anton Kempter
Richard Offinger
Reimar Schmid
Mit den beiden Firmenchefs und einem Prokuristen war die Firma Fassnacht hochrangig bei der
Veranstaltung vertreten. Die Gastgeber nahmen sich 2,5 Stunden Zeit, auf die Anliegen und Fragen
der Gäste einzugehen.
Herr K.J. Fassnacht stellte zunächst den Betrieb vor und betonte dabei, dass seine Firma schon vor
mehr als 2 Jahrzehnten in das fortschrittliche Wassermanagement eingestiegen sei. Die Firma
feierte dieses Jahr ihr 75. Firmenjubiläum. Die aktuelle sehr fortschrittliche Form des
Starkregenrisikomanagements (SRRM) ist ein Teilbereich der Firmenaktivitäten mit stark
wachsender Nachfrage. Die Qualifikation für diese Tätigkeiten (Standardreferenz der Landesanstalt
für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Firma im April 2019 erworben.
Herr K.J.F. erläuterte einige der abgeschlossenen Projekte der Firma und unterstrich die Kompetenz
seiner Mitarbeiter für Wassermanagementplanung im weitesten Sinne. Er betonte dabei auch, dass
Baden-Württemberg das mit Abstand fortschrittlichste Land bezüglich SRRM ist. Weitere
Informationen können der Webseite der Firma entnommen werden (www.fassnacht-
ingenieure.de).
Interessant für uns waren hier vor allem die Ausführungen zur Trennung von Schmutzwasser und
Regenwasser in der Kanalisation sowie dem Oberflächenwasser. Letzteres sollte idealerweise
versickert werden, was aber bei fortschreitender Verdichtung durch Wohnungsbau in Verbindung
mit Starkregen-Ereignissen schwierig bis unmöglich zu bewerkstelligen ist. Deshalb sind weitere
Maßnahmen, wie der Bau von Rückhaltebecken oder andere SRRM nötig. Auch der vermehrte
Einsatz von Zisternen würde dem Wassermanagement bei Starkregen dienlich sein. Die direkte
Ableitung von Regenwasser ist heute ohne große Rückhaltung nur in bestimmten Einzelfällen
zulässig. In Eglofs ist mit einer getrennten Abwasser- und Regenwasserkanalisation zwar schon ein
fortschrittliches Entwässerungssystem realisiert, aber dieses System hat noch Schwachstellen und
wird z.T. durch Falschanschlüsse einzelner Bauherren in seiner Funktion stark beeinträchtigt.
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Die Fa. Fassnacht sieht die Versickerungen wasserwirtschaftlich sehr positiv, bei den vorgegebenen Starkregen
(SRRM) hätten sie aber keine große Wirkung. Dies gelte auch für Zisternen, die wasserwirtschaftlich sehr sinnvoll
seien, aber leider wie Versickerungslagen in bebauten Bereichen bei diesen extremen Starkregen (SRRM) gemäß
den Erkenntnissen der Modellierung nur eine sehr überschaubare Wirkung hätten.
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Julius Fassnacht ging daran anschließend speziell auf das Thema SRRM ein. Zunächst wurden einige
rechtliche Aspekte erörtert: Die Kommune ist zwar grundsätzlich für die Abwehr von Schäden und
für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich und damit auch für eine
angemessene Abwehr von Wasserschäden. Allerdings werden Starkregenereignisse i.d.R. als Akt
höherer Gewalt eingestuft, was zu einer weitgehenden Haftungsfreistellung für kommunale
Verantwortungsträger führt. KK hinterfragte deshalb auch an dieser Stelle die ernsthafte
Bereitschaft kommunaler Entscheidungsträger, alles Sinnvolle und Notwendige für einen optimalen
Schutz vor Starkregenereignissen und zur Gefahrenabwehr in der Gemeinde zu unternehmen.
Einige weitere wichtige Definitionen wurden ebenfalls an den Beginn der Vorstellung der Simulation
gestellt, z.B. der Unterschied zwischen Hochwasser- und Starkregenereignissen. Ebenso wurde die
Definition der Firma hinsichtlich Starkregen erläutert:
Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Berechnungsvorgaben für das SRRM (Höhenlinien,
Bebauung, Straße, Kanalkapazitäten etc. in einer Auflösung von 8 Punkten pro qm), damit auch die
Grundlagen für die Bezuschussung solcher Gutachten, vom Land kommen und - was die
Niederschlagsparameter anbelangt - stets retrospektiv sind. Die Projektabschnitte 1.
Gefahrenanalyse und 2. Risikoanalyse entbehren deshalb eigentlich der notwendigen Vorausschau,
insbesondere vor dem Hintergrund der nunmehr zweifelsfreien Zunahme von
Starkregenereignissen, bedingt vor allem durch den anthropogenen Klimawandel. Das bedeutet,
dass das SRRM bestenfalls auf dem IST-Zustand basiert, also auch keine Aussagen darüber machen
kann, was geschieht, wenn ein Gebiet (z. B. durch Neubauten) versiegelt wird.
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Die Fa. Fassnacht weist darauf hin, dass das Abflussverhalten eines Neubaugebietes bei den
betrachteten Starkregen (SRRM) nicht wesentlich anders sei als bei einer grünen Wiese. Es könnten
sich natürlich die Fließwege ändern, dies könne sich aber durch geschickte Planung für die
betroffene Bestandsbebauung positiv auswirken - und dies werde auch bei der Erweiterung
Fuchsbühl konzipiert.
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Allerdings kann und wird die Firma im Projektabschnitt 3. Handlungsempfehlungen auch in die
Zukunft weisende Empfehlungen geben. Hier ist also leider ein bürokratisches Verfahren hinderlich
für eine durchgängig zukunftsorientierte Schadensvorhersage. Eine Gefährdungsanalyse für
einzelne Gebäude wird nur für öffentliche Gebäude und systemrelevante Orte (z.B. Kindergarten,
Feuerwehr etc.) durchgeführt, nicht für Privathäuser. Die öffentliche Unterrichtung im Sommer 22
wird wohl nur den Punkt 1 betreffen.
Anhand eines praktischen Beispiels wurde nun dargestellt, wie eine Computer-gestützte Gefahren-
und Risikoanalyse erstellt wird. Es handelt sich dabei um ein mit vielen Parametern gefüttertes
Programm (Software "Urbane Sturzfluten), welches sich bereits durch praktische Vergleiche mit
realen Starkregenereignissen bewährt hat. (Siehe auch hierzu Erläuterungen auf der Homepage der
Firma).
Herr Kohlöffel erörterte dann die spezifischen Arbeiten der Firma in Eglofs, insbesondere die
Erstellung eines von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Thema SRRM in Eglofs.
Eine Diskussion entstand zunächst über die bestehenden Defizite, wobei die Firma darlegen konnte,
dass es ihrerseits Vorschläge für alternative Lösungen zum Wassermanagement gab, die allerdings
keine Beachtung seitens der Gemeinde fanden oder mangels Bereitschaft einzelner
Gemeindemitglieder zur Bereitstellung von Grund und Boden für Rückstaubecken nicht realisiert
werden konnten (Oberhalb unterer Sturz).
Interessant war dann die Ausführung der Firma hinsichtlich der weiteren Erschließung der
Hanglagen oberhalb des bestehenden Dorfkerns. Hier ist die Firma der Ansicht, dass durch die
weitere Erschließung der Gebiete westlich und östlich der existierenden Gebäude entlang der
Strickers Höhe eine Verbesserung der Wassersituation für die existierenden Anlieger erreicht
werden könne. Gleiches würde für die bisher stark beeinträchtigten Häuser im unteren Bereich der
Freien Bauernstraße gelten. Entscheidend seien die Lagen der Straßen, nicht die Lage der Häuser.
Man plane einen Hangwasserschutzdamm oberhalb des Baugebiets "Erweiterung Fuchsbühl".
Außerdem sei bei Starkregen die Wasserdynamik hinsichtlich des Abflusses bei versiegelten
Gebieten ähnlich denen von Wiesen, da ab einer gewissen Wassermenge keine Versickerung mehr
stattfinden kann und quasi Wasser auf Wasser abgleitet.
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Die Fa. Fassnacht nennt folgendes Beispiel: Als Bemessungsansatz (mit Reserven) von Schmutzwasseranlagen
(Kläranlage, Schmutzwasserpumpwerke) gilt ein Wert von 5 l/s je 1000 Einwohner. Wenn man ca. 50
Einwohner/je ha bebautes Wohngebiet ansetzt, dann entspricht diese Schmutzwassermenge einem
Bemessungsabfluss für das Niederschlagswasser der versiegelten Bereiche über die Regenwasserkanalisation
(1000 Einwohner entsprechen hier ca. 20 ha Baugebietsgröße) von ca. 1.800 l/s - das ca. 360-fache der
entsprechenden Schmutzwassermenge. Deshalb sind Anlagen der Schmutzwasserkanalisation, insbesondere
auch Schmutzwasserpumpwerke vor dem nicht ordnungsgemäßen Zufluss von Oberflächenabflüssen (und dem
Anschluss von Grundwasserdrainagen) zu schützen.
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Die bisherigen Havariefälle/Kellerüberflutungen kamen einerseits durch die Verstopfung,
verursacht durch Kies und unzulässigen Entsorgungen durch Bürger, die unbefriedigende Situation
der Pumpenleistung in der Freien Bauernstrasse, durch die Vermischung von Schmutzwasser- und
Regenwasser / Oberflächenwasser und durch die mangelnde Funktion der Sperrventile in einigen
Häusern zustande. Anderseits hat die Gemeinde von den 2018 angebotenen Optionen durch die Fa.
Fassnacht (Gutachten) die preisgünstigste Variante gewählt, die sich jetzt bei Starkregen als
unzureichend herausstellt.
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Die Fa. Fassnacht weist jedoch darauf hin, dass unabhängig davon, welche Variante gewählt wurde,
die ordnungsgemäße Grundstücksentwässerung (keine Fehlanschlüsse von Oberflächenwasser)
sicherzustellen sei, da das Schmutzwassersystem häusliche und gewerbliches Abwasser zur
Kläranlage leiten muss und die Zuleitungskanäle und auch die Kläranlage für eine so hohe
hydraulische Mengen (bei Zufluß von Oberflächenwasser) in keinem Fall ausgelegt sind und dies
auch nicht wirtschaftlich ist (Kosten Behandlung von Oberflächenwasser auf der Kläranlage).
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Wenn auch nicht eindeutig bestätigt, so konnte aus den Äußerungen der Vortragenden doch
entnommen werden, dass es sinnvoll und logisch wäre, vor Beginn der Erschließungsarbeiten im
Bereich "Erweiterung Fuchsbühl" den Abschluss des SRRM-Gutachtens abzuwarten. Voraussichtlich
werden aber wohl einige nicht so wichtige Teilbereiche des Gutachtens zunächst ausgespart
werden, so dass ein vorläufiges Gutachten für eine Bürgerinformation sowie zu Beginn der
Erschließungsarbeiten vorliegen dürfte.
Die Firma Fassnacht konnte uns überzeugend nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, State-of-
the-Art-Berechnungen, computergestützt und bewährt, vornehmen zu können, um den
Entscheidungsträgern der Gemeinde best-mögliche Entscheidungshilfen für die richtige
Erschließung künftiger Baugebiete bereit zu stellen. Es ist bedauerlich, dass durch die retrospektiv
orientierten Planungsvorgaben des Landes wohl immer der Zeit hinterherhinkendes SRRM
betrieben werden wird, denn es werden Starkregenereignisse der Vergangenheit extrapoliert,
anstatt diese aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit in die Zukunft zu projizieren.
Wir danken der Fa. Fassnacht für das Gespräch und die nachträglichen Hinweise zu diesem
Gedächtnisprotokoll.
15. August 2022
gez. Klaus Kornwachs, Richard Offinger
Offener Brief des ART an BM Sauter und die Gemeinderäte von Argenbühl vom 29.6.2021:
Argenbühler Runder Tisch (ART)
www.argenbuehl-art.de
argenbuehl-art@t-online.de
Sprecher: Karl-Heinz Rochlitzer
Offener Brief
Autoren:
Hans-Peter Geiger
Lothar Höhne-Kelch
Anne Kelch
Dr. Anton Kempter
Otto Kempter
Prof. Dr. Klaus Kornwachs
Irma Kornwachs,
Christine Koros
Richard Offinger
Karl-Heinz Rochlitzer
An
die Gemeinderäte der Gemeinde Argenbühl
und Herrn Bürgermeister Roland Sauter
Kirchstrasse 2
88260 Argenbühl
Via Email und cc
Argenbühl, den 29. 06. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats von Argenbühl,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir, der Argenbühler Runde Tisch (ART), sind eine Gruppe von Bürgern, die sich im Juli 2019 konstituiert hat. Seitdem beschäftigt sich dieser Kreis mit Themen der Dorfentwicklung in Argenbühl. Wir setzen uns mit gegenwärtigen Projekten und Entwicklungen auseinander und fragen auch nach übergeordneten Zukunftsperspektiven wie Baukultur, Aspekten des gemeinschaftlichen Wohnens und klimafreundlicher Energieversorgung und Mobilität.
Der ART bemüht sich seit geraumer Zeit um eine aktive Bürgerbeteiligung, insbesondere zum aktuellen Planungsverfahren "Fuchsbühl-Erweiterung" (Planaufstellungsbeschluss vom 3. Juli 2019), welches die Ausweisung eines Baugebiets mit der Größe von ca. 3 ha im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach §§ 13a, 13b BauGB zum Ziel hat.
Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass der aktuelle Bebauungsplan "Fuchsbühl-Erweiterung" vor der Sommerpause mit großem zeitlichen Nachdruck und - trotz zahlreicher und gewichtiger Einwände, welche im Rahmen der Beteiligung von Behörden (u.a. Regierungspräsidium Tübingen und Landratsamt Ravensburg) und der Öffentlichkeit (u.a. auch vom ART) vorgebracht wurden - in weitestgehend unveränderter Form durch den Gemeinderat verabschiedet werden soll.
Dieser aktuelle Planentwurf leidet unserer Ansicht nach immer noch u. a. an den folgenden Mängeln:
1. Die Planung der potentiellen Wohnraumkapazitäten in Argenbühl insgesamt berücksichtigt nicht die potentiellen Kapazitäten durch Aus- und Umbau vorhandener Gebäude. Damit ist der Grundsatz verletzt, dass Innen- vor Außenentwicklung Priorität hat. Das bedeutet, dass auch nach der Deckung des durch Zuwachs erzeugten Bedarfs noch eine Überkapazität von potentiell erschließbaren und vorhandenen Wohnbauflächen festzustellen ist. Es besteht also - gerade nach der Verabschiedung der Satzung für den Bebauungsplan "Brauereiwiese Erweiterung" (in Ratzenried) am 19.5.2021 nach §13b BauGB und dem bereits bestehenden Baugebiet Freie Bauernstrasse, in dem immer noch ein Bauabschnitt zur Verfügung steht, kein Anlass für eine weitere überhastete Bauplanung in Argenbühl in diesem hohen Umfang, wie im Baugebiet Erweiterung Fuchsbühl vorgesehen.
2. Die Planung berücksichtigt noch nicht ein zukünftiges Klimaleitbild der Gemeinde Argenbühl, das vom "Arbeitskreis Klimastrategie" in der nächsten Zeit erst entwickelt werden soll. Damit werden möglicherweise irreversible Entwicklungspfade für die Energieversorgung und Mobilitätskonzepte dieses Baugebiets eingeschlagen.
3. Weitere planerische Mängel, insbesondere die Vernachlässigung eines sozialen Wohnkonzepts (Quartierbildung), die mangelhafte Angleichung an den Bestand, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie die noch nicht genügend geklärte Gefahrenabwehr für bestehende Gebäude aufgrund der Wasserverhältnisse am Hang, sind der Gemeinde durch die Einlassungen aufgrund der bisherigen Auslegungen hinreichend bekannt.
Während anderenorts inzwischen für entschleunigtes Wachstum plädiert wird,[1] werden in Argenbühl Baugebiete in einem Tempo und Ausmaß verabschiedet, die mit einem vernünftig ausgewiesenen Bedarf kaum mehr etwas zu tun haben.[2] Der von der Gemeinde immer wieder ins Feld geführte Wunsch nach Zuzug kann nicht in erster Linie Maßstab des baupolitischen Handelns einer Gemeinde sein.
Die Gemeindeverwaltung ignoriert damit zukunftsweisende Konzepte, wie sie hinsichtlich klimaangepassten Bauens und der Gestaltung von modernen Wohnquartieren andernorts schon entwickelt worden sind. Weiterhin scheint engagierte Bürgerbeteiligung, wie sie in vielen Gemeinden schon etabliert ist, von den politischen Protagonisten in Argenbühl nicht ernst genommen zu werden.
Gemeindeverwaltung und möglicherweise auch demnächst der Gemeinderat ignorieren aber nicht nur die engagierte Arbeit von Argenbühler Bürgern für eine zukunftsorientierte Dorfgestaltung, sondern auch Bestrebungen des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich einer klima- und umweltbewussten Entwicklung des ländlichen Raums und der Dörfer des Landes. Gemeinde und Gemeinderat ignorieren ferner die öffentlich bekannten Leitlinien und Hinweise zur Bürgerbeteiligung,[3], den Leitfaden des Staatministeriums Baden-Württemberg für eine neue Planungskultur sowie dessen positive Evaluierung.[4]
Während Anfang Juni ein Argenbühler "Arbeitskreis Klimastrategie" unter Teilnahme Argenbühler Bürger ins Leben gerufen wurde, um ein Klimaleitbild für die Gemeinde zu erarbeiten, werden offensichtlich weitreichende, noch nicht diesem Leitbild folgende und abgewogene Planungen zügig verabschiedet, um damit schnell rechtsbeständige Fakten zu schaffen. Diese Fakten werden aber über weit mehr als eine Generation Bestand haben, also bis lange nach der Amtszeit der wohl meisten der derzeit amtierenden politischen Protagonisten.
Mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23. Juni 2021 wurde die Anwendungsmöglichkeit des Verfahrens nach §§ 13a, 13b BauGB bis auf Ende 2024 verlängert. Damit besteht auch keinerlei verfahrensrechtlicher Zeitdruck und damit fehlt für eine überhastete Entscheidung jede Begründung.
Es ist genau diese Art des Handelns, welche die junge umwelt- und klimabewusste Generation mit Fug und Recht auf die Barrikaden ruft: Den Worten der Politik folgen keine Taten hinsichtlich des Umgangs mit Klimarisiken, die verstärkt und zunehmend unumkehrbar in die Zukunft wirken werden. Anstatt konsequent auf Maßnahmen zu setzen, die einerseits das Klima vor dem schädlichen Einfluss des Menschen und andererseits den Menschen zukünftig vor den unausweichlichen negativen Folgen der Klimaerwärmung schützen, wird einfach so weitergemacht, als gäbe es kein Klimaproblem und keine Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder.
Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und Gemeinderat werden sich besonders daran messen lassen müssen, wie und in welcher Form sie ihrer Verantwortung für das größte Problem unserer Zeit, dem Klimawandel, bei ihrer politischen Arbeit für die Gemeinde nachgekommen sind. So ist es schwer zu rechtfertigen, langfristig wirkende Bauprojekte unter Zeitdruck zu bearbeiten und zu entscheiden, ohne verfügbare Alternativen ernsthaft und partizipativ zu prüfen bzw. sich die Zeit für eine gründliche Abwägung zu nehmen.
Der ART hat ein alternatives Entwurfsmodell für die Weiterentwicklung des Baugebietes Eglofs-Fuchsbühl von ausgewiesenen Fachleuten erarbeiten lassen und fordert dazu auf, dieses Modell ernsthaft in die verfahrenstechnische Abwägung einzubeziehen.[5]
Der ART fordert die Verantwortlichen, und damit die Mitglieder des Gemeinderats und Bürgermeister Sauter auf, gerade nach der Verlängerung der Fristen für die Anwendung von §§ 13a, 13b BauGB, Klima- und Umweltaspekten ebenso wie den gesellschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten bei der Erschließung von Baugebieten den gebührenden hohen planerischen Stellenwert einzuräumen. Diese Gesichtspunkte dürfen keinesfalls hinter finanziellen, wirtschaftlichen oder zum Teil nicht nachvollziehbaren statistischen Prognosen rangieren.
In diesem Zusammenhang fordern wir insbesondere, dass der Planfestsetzungsbeschluss für das Baugebiet "Erweiterung Fuchsbühl" solange nicht gefasst wird, bis für die Gemeinde Argenbühl ein Klimakonzept erarbeitet wurde, an welches die Planinhalte dann angepasst werden können. Dies gilt sowohl für ein mögliches zentrales Energieversorgungskonzept des Baugebiets als auch für die Berücksichtigung moderner Mobilitätsanforderungen.
Wir möchten daher dringend anmahnen, bei der Bauplanung, wie es andernorts bereits geschieht, zu entschleunigen. Denn:
"Wir sind die erste Generation, die den Klimawandel vollauf versteht,
und die letzte Generation, die in der Lage ist, etwas dagegen zu tun."
(Petteri Taalas)[6]
Lassen Sie diese Chancen nicht ungenutzt!
Mit freundlichen Grüßen
ART, die Autoren
[1] Vgl. z. B. "Ravensburgs OB plädiert für entschleunigtes Wachstum", Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 5. Juni 2021, S. 16.
[2] In den Bedarfsanalysen vom 10.7.2020 und vom 14.2. 2021, welche im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Planaufstellungsverfahren eingebracht wurden, haben wir diesen Umstand wissenschaftlich fundiert aufgezeigt.
[3] Z. B. Birzer, Martin: So geht Bürgerbeteiligung - Eine Handreichung für die kommunale Praxis. Kommunalakademie, Friedrich Ebert Stiftung, Bonn 2015. In: www.fes-kommunalakademie.de .
[4] Staatsministerium Baden Württemberg, Stabstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung (Hrsg.): Leitfaden für eine neue Planungskultur. Stuttgart, März 2014. In: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/140717_Planungsleitfaden.pdf ; sowie Bickmann et al.: Evaluierung der Verwaltungsvorschrift "Öffentlichkeitsbeteiligung" und des damit zusammenhängen-den "Leitfadens für eine neue Planungskultur" des Landes Baden-Württemberg. Deutsches Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung. Speyer, 2020. In: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/FOeV_Evaluierung_VwV_Oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf .
[5] Die nähere Beschreibung der Arbeit des ART und eine kurze Erläuterung des ART-Modelles finden Sie auf unserer Homepage: www.argenbuehl-art.de.
[6] Petteri Taalas, Generalsekretär der World Meteorological Organisation, WMO.
Der ART hat ein Memorandum zur Erstellung eines Klimaleitbildes für Argenbühl
erstellt,das inzwischen in den kommunalen Arbeitskreis 'Klimastrategie der Gemeinde Argenbühl'
eingebracht wurde:
Argenbühler Runder Tisch
Sprecher: Karl-Heinz Rochlitzer
Memorandum
zur Erstellung eines Klimaleitbildes Argenbühl
14. Augst 2021
1. Vorbemerkung
Die folgenden Ausführungen sind als Hinweise und Anregungen des Argenbühler Runden
Tisches zu verstehen, der sich zur Aufgabe gemacht hat, sich mit der gesellschaftlichen,
wirtschaftlich-ökologischen und baulich-gestalterischen Entwicklung unserer Dörfer zu
befassen. Denn bei der Beschäftigung mit gegenwärtigen Projekten und Entwicklungen geht
es immer auch um die übergeordneten Zukunftsperspektiven.
Die Entwicklung eines Klimaleitbildes für Argenbühl stellt eine entscheidende
Weichenstellung für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde dar, die zahlreiche Aspekte
wie Bauen, Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe, aber auch Landschaft, privaten Konsum,
Wohnen und Mobilität berührt. Obwohl die Erstellung dieser Leitlinie im Arbeitskreis
Klimastrategie für Argenbühl erfolgt, wollen wir wegen der Wichtigkeit dieser
Weichenstellung zu dieser Diskussion beitragen, von der wir uns wünschen, dass sie breit und
öffentlich geführt wird.
2. Die Ausgangslage
Der sechste IPCC Sachstandsbericht vom 9. August 2021 spricht eine deutliche Sprache: "Die
globale Oberflächentemperatur wird bei allen betrachteten Emissionsszenarien bis mindestens
Mitte des Jahrhunderts weiter ansteigen. Eine globale Erwärmung von 1,5 °C und 2 °C wird im
Laufe des 21. Jahrhunderts überschritten werden, es sei denn, es erfolgen in den kommenden
Jahrzehnten drastische Reduktionen der CO2- und anderer Treibhausgasemissionen."
Elementar für das Gelingen der Pariser Klimaziele wäre also der rasche Ausbau der
erneuerbaren Energien, flankiert von Speichersystemlösungen, die mitgedacht und zügig
umgesetzt werden müssen. Die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen ist nach
aktueller Datenlage vielleicht gar nicht mehr möglich, einen Anstieg auf über 2 Grad Celsius
zu verhindern wäre bereits ein langfristiger Erfolg heutiger Bemühung.
Sechster IPCC-Sachstandsbericht (AR6) Beitrag von Arbeitsgruppe I: Naturwissenschaftliche Grundlagen
Hauptaussagen, Abschnitt B1.Zit nach: https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-
WGI.pdf
Daher ist nicht nur der Schutz des Klimas vor menschengemachten Schäden in Form von zu
hohen Eintragungen von klimaschädlichen Gasen in die Atmosphäre heute und in der Zukunft
entscheidend für unser Überleben, sondern auch der Schutz des Menschen und der Natur vor
den zunehmend verheerenden Folgen der Klimaerwärmung.
Diese Folgen zeigen sich auch lokal vor Ort: Heiße Sommer, Trockenheit, Waldsterben, Brände
und Starkregen mit Überschwemmungen werden auch bei uns in Baden-Württemberg und
Bayern häufiger werden.
Deshalb muss ein Klimaleitbild auch auf lokaler Ebene die beiden großen Herausforderungen
aufgreifen: Schutz des Menschen vor den Folgen des Klimawandels und Schutz des Klimas vor
weiteren schädlichen Eingriffen des Menschen.
3. Aufgabe eines Klimaleitbildes für Argenbühl
Es ist zu begrüßen, dass die Gemeinde Argenbühl diese Herausforderung annimmt. Wir
erwarten, dass mit diesem Klimaleitbild ein Handlungsrahmen formuliert werden kann, der
einerseits zum Schutz des Klimas durch die vor Ort möglichen Reduzierung der zu hohen
Eintragungen von klimaschädlichen Gasen in die Atmosphäre beiträgt, und andererseits
Maßnahmen ermöglicht, die die Folgen des Klimawandels vor Ort abmildern können.
Wir sind der Auffassung, dass das Klimaleitbild nicht nur als Richtlinie für kommunale Akteure
dient, sondern gleichermaßen auch für private Akteure verbindlich sein wird.
4. Handlungsfelder eines Klimaleitbildes
Wir empfehlen, das Klimakonzept der Gemeinde Argenbühl in die Bereiche "A: Schutz des
Klimas vor anthropogenen Schadstoff-Emissionen" einerseits und "B: Schutz der Menschen,
ihrer Umwelt und eines nachhaltigen Wohlstands vor den Folgen des Klimawandels" auf der
anderen Seite aufzuteilen. Dabei ist zu betonen, dass diese beiden Handlungsfelder sich nicht
ausschließen, sondern ergänzen müssen, weil auch eine Reihe von Maßnahmen denkbar ist,
die zu beiden Handlungsfeldern gehören.
Ziel müsste die Erreichung von Klimaneutralität in Argenbühl bis 2035 sein, wobei man als
Zwischenziel eine 80-prozentige EE - Energieversorgung bis 2030 andenken sollte.
4.1 Handlungsfeld A: Schutz des Klimas vor dem Menschen
Der Primärenergiebedarf, der bisher vorwiegend in Form von fossilen Energien (Erdöl, Erdgas,
Kohle) gedeckt wurde, muss zügig und vollständig durch erneuerbare Energien unter
Berücksichtigung der lokalen Verträglichkeit (Photovoltaik, Erdwärme, Holz, und Wasserkraft)
Argenbühler Runder Tisch: Memorandum zur Erstellung eines Klimaleitbildes Argenbühl 3
substituiert werden. Windenergie ist nicht lokal verträglich und muss daher ergänzend von
extern zugeführt werden.
Bei allen Neubauprojekten sollte die Vermeidung fossiler Energieträger ab sofort gelten, was
durch eine obligatorische Anbindung an Wärmenetze möglich wäre. Für bestehende Gebäude
ist ein sozial verträglicher und rechtlich sicherer Plan zur allmählichen Substitution mit einem
attraktiven Anreizsystem zu entwickeln. Die Versorgung der älteren Häuser mit Wärme könnte
über Nahwärmenetze erfolgen Dazu würde auch eine Erstellung bioenergetischer
Gesamtplanungen für Bauobjekte und Freiflächen gehören.
Die Frage, wie zentral oder dezentral die Stromversorgung mit regenerativen Energien
gestaltet werden wird, ist allein auf der Ebene von Argenbühl nicht zu entscheiden. Wir gehen
jedoch davon aus, dass die in Frage kommenden Primärenergieträger nach ihrer regionalen
Verträglichkeit gewählt und entsprechend intelligent vernetzt werden können. Ohne
Einzelheiten vorgreifen zu wollen, müsste das Klimaleitbild der Gemeinde solche
Projektierung und Umsetzung von Speicherkonzepten und intelligenter EE[1]Verbundkommunikation ausweisen.
Energetisch relevant wären ebenfalls Regeln für eine ernst zu nehmende Priorisierung der
Innenverdichtung vor neuer Baulandbereitstellung und damit einer Einschränkung von
Flächenfraß und Bodenversiegelung auf ein unumgängliches Maß.
Dringend erforderlich wäre nach unserer Einschätzung auch eine Präzisierung der
kommunalen Baurechtsvorgaben mit Formulierung klarer umwelt- und klimawirksamer
Genehmigungsvorgaben für kommunale und private Bauherren und Eigentümer. Dazu
gehören Einsatz und Förderung von Energiespartechniken und eine wirksame Unterstützung
des Einsatzes von Technologien, die Ressourcen schonen und wiederverwerten. Hier müsste
eindeutig Holz als ökologisch verträglicher Baustoff (als Beispiel für CO2-neutrale
Baumaterialien) bevorzugt werden.
Mit zu den Maßnahmen, die die Emission von Treibhausgas reduzieren können, gehören
veränderte Mobilitätskonzepte. Will man unser Mobilitätsverhalten gerade auf dem Land
verändern, sind nicht nur E-Mobilität, der Ausbau des ÖPNV (kürzere Taktzeiten), Konzepte
wie Carsharing, Car-on-demand etc. für die Reduzierung des - in Flächengemeinden nach wie
vor wichtigen - Individualverkehrs notwendig. Wichtig ist auch der Ausbau der E-Infrastruktur
(ausreichende Dichte von Solartankstellen), eine Neukonzeption des ruhenden Verkehrs (z. B.
Tiefgaragen zugunsten verbesserter Bio-Freiraumgestaltung) und der Einsatz der
Batteriekapazität des ruhenden Verkehrs für die Speicherung. Dies setzt voraus, dass
rechtzeitig an eine Projektierung und Umsetzung von Speicherkonzepten und intelligenter EE[1]Verbundkommunikation gedacht wird. Dies hat wiederum Konsequenzen für die Gestaltung
von Baugebieten, Quartieren, Freiflächen und Plätzen etc.
4.2 Handlungsfeld B: Schutz des Menschen vor den Klimaveränderungen
Die Folgen der Klimaerwärmung zeigen sich überall, also auch in unserer Gemeinde. Schwere
Unwetter und länger anhaltende regenfreie Perioden werden mehr und mehr zum
Dauerzustand auch in unseren gemäßigten Klimaregionen, zu denen auch das Allgäu gehört.
Starkregenereignisse haben bereits in der Vergangenheit und erst kürzlich zu Überflutungen
in Dörfern der Gemeinde geführt, verbunden mit großen Schäden für die Betroffenen. Deshalb
muss das Klimaleitbild für Argenbühl Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung solcher
Schadensanfälle ansprechen. Dass diese heute noch unzureichend sind und dringend
verbessert werden müssen, liegt angesichts der Erfahrungen auf der Hand.
Andererseits können zunehmende Hitzeereignisse im Extremfall auch in Argenbühl zu
Trinkwasserknappheit führen. Dies vor allem deshalb, weil heute ein Großteil des
Trinkwassers auch als Brauchwasser verbraucht wird, z.B. zur Toilettenspülung, anstatt hierfür
verpflichtend Regenwasser zu nutzen. Deshalb gehört die Diskussion um sachgerechte
Vorkehrungen, z. B. eine Pflicht zum Einbau von Zisternen, ebenfalls zum Themenkreis des
Klimaleitbildes.
Nicht zuletzt haben die Ereignisse der letzten Wochen gezeigt, dass es dringend weiterer
Überlegungen bedarf, wie Vorsorgemaßnahmen und Notfallszenarien bei
Klimaschadensereignissen organisiert werden können und vor allem wie die
Verantwortlichkeiten verteilt sind.
5. Schlussbemerkung
Die Wechselwirkungen zwischen baulicher Gestaltung von Siedlungen, Quartieren etc. und
den veränderten Klimabedingungen sind offensichtlich: Bodenverdichtung und
Flächenversiegelung führen bei Starkregenereignissen zu den bekannten Problemen. Die
Wirkungen der Begrünung und Bepflanzung zur Verbesserung des Mikroklimas sind wohl
bekannt, sie wirken nicht nur als Schattenspender, sondern auch als Wasserspeicher sowie als
Rückzugsort für Kleinlebewesen und bieten so einen Beitrag zum Schutz vor
Überschwemmungen und Erdrutschen.
Ein Klimaleitbild Argenbühl kann von der gegebenen Situation ausgehen - es muss deshalb
nicht nochmals die globalen Verhältnisse rekapitulieren. Es soll vielmehr die
Rahmenbedingungen definieren, unter denen sinnvolle Maßnahmen vor Ort einen Beitrag
dazu leisten können, dass Argenbühl klimaneutral wird und trotz der sich abzeichnenden
Folgen des Klimawandels ein lebenswerter Ort bleiben kann.